Geringfügige Wirtschaftsgüter Bedeutung

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Geringfügige Wirtschaftsgüter

Geringfügige Wirtschaftsgüter Logo #42185(GfG) Geringfügige Wirtschaftsgüter (GfG) sind Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die abnutzbar, selbstständig nutzbar und beweglich sind, und darüber hinaus Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von bis zu 150 Euro netto haben. Treffen di...
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